1. Aufzeichnungen und Mitgliederinformationen

Bevor Sie sich an uns wenden, um Unterlagen oder Informationen anzufordern, sollten Sie zunächst prüfen, ob die gesuchten Informationen öffentlich zugänglich sind, oder Sie können die Unterlagen direkt bei dem betreffenden Marktplatzmitglied anfordern.

Einige Informationen über Käufer und Verkäufer (die wir als "Mitglieder" bezeichnen) und Shops auf unseren Marktplätzen (die wir als "Stores" bezeichnen), wie z. B. der Name des Shops, der öffentlich zugängliche Name seines Besitzers und die Shop-Richtlinien, sind öffentlich zugänglich und können von jedermann jederzeit eingesehen werden. Darüber hinaus können Mitglieder auf bestimmte Daten zugreifen, indem sie sich in ihre Konten einloggen. Verkäufer können beispielsweise auf Verkaufsdaten im .csv-Format zugreifen und diese hochladen, und alle Mitglieder können ihre Posting-Historie einsehen, indem sie die entsprechenden Seiten in ihren Marketplace-Konten aufrufen.

Weitere Informationen über die von uns gesammelten Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

  1. Rechtsverfahren

Außer in Notfällen oder in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und geltendem Recht benötigt Marketplace ein rechtmäßiges und ausreichendes rechtliches Verfahren (z. B. eine Vorladung oder einen Gerichtsbeschluss), das ordnungsgemäß ausgeführt wird, um uns zu zwingen, Aufzeichnungen oder Informationen über einen Marketplace-Teilnehmer ("Teilnehmerinformationen") offenzulegen.

Das gerichtliche Verfahren muss ausreichende Informationen zur Identifizierung enthalten, damit Marketplace das Konto des Teilnehmers identifizieren kann. Ein gewöhnlicher Name beispielsweise identifiziert ein Mitgliedskonto nicht eindeutig. Ihr Rechtsbehelf sollte Informationen wie E-Mail-Adresse, Transaktions-ID, Benutzername, Shopname oder Zahlungsinformationen enthalten. Darüber hinaus müssen alle Anfragen von Strafverfolgungsbehörden die spezifischen angeforderten Aufzeichnungen identifizieren und Ihre Anfrage muss den Namen der ausstellenden Behörde und des Bevollmächtigten, eine E-Mail-Adresse aus dem Bereich der Strafverfolgung oder eine Telefonnummer für den direkten Kontakt enthalten.

  1. Bereitstellung eines rechtlichen Verfahrens für die Beantragung des Zugangs zu Teilnehmerinformationen.

Erkundigen Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit dem Gericht nach dem Aufenthaltsort des Teilnehmers, über den Sie Informationen wünschen. Ersuchen um Informationen über Teilnehmer sind an den Sitz unserer Gesellschaft zu richten.

Alle Ersuchen um Teilnehmerinformationen sollten in Übereinstimmung mit den aktuellen und ausreichenden rechtlichen Verfahren gestellt werden, die uns ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise können wir Ihren Antrag beschleunigen, wenn Sie uns zusätzlich zu den ordnungsgemäßen rechtlichen Verfahren eine Kopie per E-Mail an folgende Adresse senden [email protected].

  1. Notsituation

Bezieht sich Ihr Auskunftsersuchen auf einen Notfall, bei dem die Gefahr des Todes oder einer schweren Verletzung eines Teilnehmers oder eines Mitglieds der Öffentlichkeit besteht, senden Sie eine E-Mail von Ihrer offiziellen E-Mail-Adresse an [email protected] und machen Sie folgende Angaben

Ihren Namen und Titel, die Behörde, für die Sie tätig sind, und Ihre vollständigen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer der Behörde);

Eine kurze Darstellung des Notfalls, einschließlich der Frage, inwiefern die Situation eine Gefahr für den Tod oder eine schwere Verletzung von Personen darstellt;

Die Identität der gefährdeten Person oder Personen;

welche spezifischen Aufzeichnungen erforderlich sind und wie sie sich auf die Notfallsituation beziehen; und

Warum ein gerichtliches Verfahren nicht möglich ist und warum die Unterlagen unverzüglich offengelegt werden müssen.

Personen, die Kenntnis von dem Notfall haben, sollten sich sofort und direkt an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden wenden.

  1. Benachrichtigung des Teilnehmers, dessen Unterlagen angefordert werden

Wenn möglich, werden wir den Teilnehmer benachrichtigen, bevor wir Aufzeichnungen oder angeforderte Informationen über ihn offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich verboten oder wir haben eindeutige Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten und eine vorherige Benachrichtigung wäre kontraproduktiv. Wir können dem Teilnehmer auch ausreichend Zeit einräumen, um vor Gericht zu erscheinen und Einspruch gegen das Verfahren zu erheben.

  1. Ersuchen um Beweismittel

In der Regel lehnen wir Anträge auf Zeugenaussagen für Gerichtsverhandlungen oder Zeugenaussagen ab. Wenn wir Aufzeichnungen machen, legen wir eine Standard-Authentizitätserklärung des Aufbewahrers der Aufzeichnungen vor. Zeugenaussagen des Verwahrers von Live-Aufzeichnungen sind nicht erforderlich, da sich die Aufzeichnungen selbst authentifizieren.

  1. Rückerstattung der Kosten

Wir können die Erstattung der Kosten verlangen, die uns unmittelbar durch das Auffinden, Zusammenstellen, Sammeln und Aufbereiten der Unterlagen oder Informationen für die Produktion entstehen.